Digitale Passbildpflicht ab dem 1. Mai | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Keine Papierbilder mehr

Digitale Passbildpflicht ab dem 1. Mai

Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen im Personalausweisgesetz für die Beantragung von Ausweisdokumenten in Kraft: Papierbasierte Passbilder können dann leider nicht mehr verwendet werden. Stattdessen sind nur noch digital erstellte- und übermittelte Lichtbilder zulässig. Diese Maßnahme soll die Sicherheit von Reisepässen und Personalausweisen erhöhen und Fälschungen verhindern. Bürgerinnen und Bürger haben folgende Möglichkeiten, um ein gültiges Passbild zu erstellen:

• Bürgerservice in der Zweigstelle: Direkt vor Ort kann für eine Gebühr von 6 Euro ein digitales Passbild angefertigt und für den Antrag verwendet werden.

• Fotostudios: Lichtbilder können weiterhin von professionellen und registrierten Fotografen erstellt werden. Diese müssen die Bilder jedoch in eine gesicherte Cloud hochladen. Der Antragstellende erhält einen Data-Matrix-Code, mit dem die Behörde das Bild digital abrufen kann. Dies stellt sicher, dass die Bildqualität erhalten bleibt und eine medienbruchfreie Verarbeitung erfolgt.

Papierbasierte Passbilder, die vor dem 1. Mai 2025 aufgenommen wurden, können nicht mehr für Reisepässe oder Personalausweise verwendet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro des Rathauses (Hauptstr. 7a).