Ab sofort ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Wetteraukreis mit Ausnahme des Schöpfens geringfügiger Mengen mit Handgefäßen bis einschließlich 31. Oktober 2026 oder bis auf Widerruf untersagt.
Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Vorhandene Entnahmevorrichtungen (Schläuche, Pumpen und anderes) sind aus den Gewässern zu entfernen.
Der Kreisausschuss des Wetteraukreises kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahmeerlaubnis erteilen, soweit eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ausgeschlossen ist.
Den gesamten Text der Allgemeinverfügung gibt es HIER
Wir bitten um Beachtung.