Lärmaktionsplan Hessen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Lärmaktionsplan Hessen

Am Montag veröffentlichte das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt den Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen mit Teilplänen für den Frankfurter Flughafen, Ballungsräume im Rhein-Main-Gebiet und die Landkreise.

Die Fortschreibung des RP Darmstadt greift die noch offenen Prüfaufträge aus der dritten Runde der Lärmaktionsplanung auf und wertet die neue Lärmkartierung sowie die Eingaben aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zu den neuen Plänen aus. Insgesamt gingen dabei eine Vielzahl an Meldungen zu Lärmproblemen ein, die Eingang in die Planung fanden. Das RP hat in der Folge konkrete Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt, mit dem Ziel der Prüfung und Umsetzung durch die jeweils zuständigen Fachbehörden.

Auf Grundlage der Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr und nicht-bundeseigenen Eisenbahnstrecken in den Landkreisen untersucht. Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung können unter https://laerm.hessen.de eingesehen werden.

In den Landkreisen konnten in den bisherigen Runden der Lärmaktionsplanung insgesamt 168 verkehrsrechtliche Beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm – beispielsweise die Anordnung von Tempo 30 – umgesetzt werden. Als straßenbauliche Maßnahmen wurden beispielsweise die Errichtung von Lärmschutzwänden oder die Sanierung der Fahrbahndecke angeregt. Zudem wurde die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für den Einbau von Schallschutzfenstern aufgezeigt.

Nun haben Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und Organisationen die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet online statt. Über das Beteiligungsportal des Landes Hessen können vom 24. Juni bis zum 7. August 2024 die Pläne eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Alternativ nimmt das RP die Eingaben aber auch per Post (Regierungspräsidium, 64278 Darmstadt) oder E-Mail (beteiligung-lap@rpda.hessen.de) entgegen.

Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, diese Chance zur Beteiligung zu nutzen.