Chaotische Schneetage | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wir räumen und helfen gerne, wenn Sie uns lassen

Chaotische Schneetage

Die chaotischen Schneetage mit Ausnahmezustand in ganz Deutschland sind jetzt wohl erst einmal vorbei und es folgt wieder "normales" Winterwetter. Wir bedanken uns bei den Mitarbeitern des Bauhofs, die im Dauereinsatz das Schneechaos bekämpft haben. Wir danken aber auch den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die uns im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der einen oder anderen Stelle unterstützt haben und denen, die bei älteren Nachbarn deren Räumpflicht übernommen haben oder daran gedacht haben, auch Hydrantendeckel freizuräumen. Das ist nicht selbstverständlich.

Trotzdem möchten wir für zukünftige Schneetage auf folgendes hinweisen:

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss beim Abstellen eines Kfz immer eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,05 m freigehalten werden, damit insbesondere Rettungsfahrzeuge (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei) ungehindert fahren können.

Insbesondere in den letzten Tagen war ein Durchkommen des Schneepflugs in vielen Seitenstraßen nicht möglich. Wenn die Schneeräumfahrzeuge in den Wintermonaten im Einsatz sind, erhöht sich die vorgeschriebene Restfahrbahnbreite auf bis zu 3,50 m (Breite des Schneepflugs zzgl. Sicherheitsabstand). Parkende Fahrzeuge in Kurvenbereichen, in engen Straßen und an Kreuzungen stellen häufig eine Behinderung des Räumdienstes dar und verzögern den Winterdienst erheblich.

Damit die Gemeinde den Winterdienst ohne Beeinträchtigungen durchführen kann, wird eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m benötigt. Die Fahrer müssen mit äußerster Vorsicht, manchmal im Zentimeterbereich, an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, in extremen Fällen sogar wieder rückwärts aus Straßen herausfahren, wenn kein Durchkommen mehr möglich ist. Hierdurch gerät der gesamte Räum- und Streuplan durcheinander und viele Bürger sind verärgert, wenn in ihrer Straße nicht oder erst verspätet geräumt wird.

Wir möchten deshalb aktiv um Ihre Mithilfe bitten:

  • Wenn möglich, stellen Sie Ihr Fahrzeug auf Ihrem Privatgrundstück ab.

  • Falls das Parken am Straßenrand unerlässlich ist, achten Sie bitte immer darauf, dass eine Durchfahrtsbreite von mind. 3,50 m erhalten bleibt.

Es lässt sich nicht vermeiden, dass es Schneeanhäufungen an falschen Stellen gibt und die ein oder andere Straße nicht geräumt werden kann. Insofern bitten wir um Verständnis, wenn der Winterdienst nicht immer zur Zufriedenheit aller Bürger ausgeführt werden kann. Mit ein klein wenig "Zusammen" kommen wir jederzeit gut durch den Winter.