Die Friedhofsverwaltung bittet um Beachtung
Auf allen Friedhöfen der Gemeinde Ranstadt ist mit Bedauern festzustellen, dass zahlreiche Grabmäler sowie Umrandungen der Gräber nicht in friedhofswürdiger Weise instandgehalten und gepflegt werden.
Wir verweisen hier auf die in der Friedhofsordnung festgesetzten Paragraphen: §§ 35 und 36 der Friedhofsordnung, Herrichtung und Friedhofswürdige Unterhaltung
Alle Nutzungsberechtigte werden gebeten ihre Grabmäler zum Andenken an ihre Verstorbenen während der Dauer der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechts, zu überprüfen und ggf. in einen friedhofswürdigen Zustand zu bringen.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Tel. 06041/9617-1523 (Volker Meub) gerne zur Verfügung.
Ihre Friedhofsverwaltung